Energiepreisbremsen beschlossen

Tiefkühlwirtschaft fordert Nachbesserungen

Am 25. November hat das Kabinett die so genannte Gas- und Strompreisbremse beschlossen. Das Deutsche Tiefkühlinstitut e. V. (dti) begrüßt die intensive politische Arbeit an den finanziellen Entlastungen angesichts der massiven Kostensteigerungen für Energie. Gleichwohl sehen wir noch Nachbesserungsbedarf, den wir in einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck am vergangenen Freitag formuliert haben.

„Wir bewerten positiv, dass die vorliegenden Beschlüsse in Teilen unseren wiederholt vorgetragenen Forderungen Rechnung tragen“, sagt dti-Geschäftsführerin Sabine Eichner. „Jedoch befürchten wir, dass die Maßnahmen die politischen Zielsetzungen nicht erreichen werden. Wir sehen die Gefahr, dass die Entlastungsmaßnahmen zu einer erheblichen nationalen Wettbewerbsverzerrung führen werden, bei einer gleichzeitig nur schwachen inflationshemmenden Wirkung.“

Daher bittet die Tiefkühlwirtschaft um Nachbesserungen im Bundestag und Bundesrat:

Benachteiligungen größerer Unternehmen beenden, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden

Der Kabinettsbeschluss vom 25. November 2022 enthält eine erhebliche Schlechterstellung von größeren im Vergleich zu kleineren Unternehmen. Denn die an die Entlastungen geknüpften Bedingungen variieren zwischen den Förderstufen erheblich – ohne sachliches Erfordernis durch das EU-Beihilferecht.

Fördervorgaben sachlich ausgewogen gestalten

Es gilt daher, die ungleiche Behandlung gleicher Unternehmensschwerpunkte bei den Entlastungsmaßnahmen zu korrigieren. Gerade im Bereich der Tiefkühlwirtschaft würden sonst energiekostenintensive Unternehmen wie Kühlhäuser von den geplanten wirtschaftlichen Entlastungen ohne sachlichen Grund ausgeschlossen. Die Entlastungen sollten unabhängig von den Anwendungsbereichen der Anlagen 2 des „Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse“ (StromPBG) und des „Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz“ (EWPBG) sowie der EU-„Leitlinien für Klima-, Energie- und Umweltbeihilfen“ (KUEBLL) gewährt werden.

Kälteerzeugung aus KWK-Anlagen berücksichtigen

In zahlreichen Betrieben der Tiefkühlwirtschaft bestehen moderne und energieeffiziente Blockheizkraftwerke (BHKW mit Kraft-Wärme-Kopplung) sowie mit einer Absorptionskälteanlage ergänzte BHKW-Anlagen (Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung). Sie sind ausdrücklich in die Gaspreisbremse einzubeziehen, so wie von der Unabhängigen „ExpertInnenkommission Gas und Wärme“ empfohlen.
BHKW-Anlagen erzeugen die für Tiefkühlung zwingend notwendige Prozesswärme und -kälte. Hauptzweck dieser Anlagen ist nicht die Stromerzeugung, wie bei einem klassischen Gaskraftwerk, sondern sie tragen mit ihrer Technik zur energieeffizientesten Energieerzeugung bei. Die Einbeziehung der „Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen“ (KWK-Anlagen) in die Entlastungsmaßnahmen ist grundsätzlich positiv zu bewerten, aber es fehlt weiterhin an einem klaren Bekenntnis zur Kälteerzeugung aus KWK-Anlagen.

Es müssen außerdem Regelungen gefunden werden, um Lieferungen zu berücksichtigen, bei denen die Kälteerzeugung durch Energieerzeuger, Contractoren oder sonstige Dienstleister erfolgt. Diese Anlagen ersetzen in vielen Fällen Anlagen der Industrie und würden durch den jetzt formulierten Ausschluss gemäß § 3 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 EWPBG ausgeschlossen werden. Dies wäre ein kompletter Widerspruch zur geförderten Wärmeversorgung, denn Kälteversorgung ist der Wärmeversorgung gleichzustellen.

Administrativen Aufwand bei Überschusseinspeisung verringern und De-minimis-Grenzen einziehen

Die geplanten Regelungen zur Abschöpfung von Überschusserlösen führen aus Sicht des dti zu unangemessen hohen Administrationsaufwänden, da sie auch für Überschusseinspeisungen aus dezentralen Erzeugungsanlagen gelten sollen. Aus diesem Grund sollten Erzeugungskonzepte, die eine Netzeinspeisequote von weniger als zehn Prozent aufweisen, von der Anwendung ausgeschlossen werden. Denn hier kann kein kommerzielles Interesse unterstellt werden. Gerade in der aktuellen Zeit sind die Unternehmen bestrebt, diese Erzeugungsmengen vollständig selbst zu verbrauchen. Aber teilweise führen externe Effekte dazu, dass eine Überschusseinspeisung in das Netz der öffentlichen Versorgung nicht komplett vermieden werden kann.

Sichere und bezahlbare Energie ist für die Tiefkühlwirtschaft essentiell, denn sie sorgt verlässlich für einen wichtigen Teil der Lebensmittelversorgung der Menschen in Deutschland. Tiefgekühlte Lebensmittel werden nicht nur in privaten Haushalten täglich eingesetzt, sondern sie stehen auch für Verpflegungskonzepte in der Gemeinschaftsverpflegung und der Gastronomie.

Das Deutsche Tiefkühlinstitut e.V. (dti) ist die Interessenvertretung und Kommunikationsplattform der deutschen Tiefkühlwirtschaft und vertritt rund 150 überwiegend mittelständische Unternehmen aus allen Teilen der Tiefkühlkette von Industrie über Logistik und Handel. Die Tiefkühlwirtschaft in Deutschland steht für einen Umsatz von rund 15 Milliarden Euro und versorgt täglich 80 Millionen Menschen mit frischen, tiefgekühlten Lebensmitteln.

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Deutsches Tiefkühlinstitut e.V.
Nina Kollas
Tel.: +49 (0)30 280 93 62-12
Mail: kollas@tiefkuehlkost.de