BMU-Referentenentwurf für ein Klimaschutzgesetz geht in Ressortabstimmung
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat Ende Mai 2019 den Referentenentwurf für ein Klimaschutzgesetz in die Ressortabstimmung gegeben. Laut dem Gesetzesentwurf sollen alle Bereiche (Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft) mit jährlich erlaubten CO2-Mengen ein festes Einsparziel bis 2030 zugewiesen bekommen. Entsprechende Maßnahmen sollen jedoch von den zuständigen Ministerien vorgeschlagen werden, um die erforderlichen Einsparungen zu erreichen. Für jedes Maßnahmenprogramm soll die Bundesregierung, laut dem Entwurf, in einem öffentlichen Konsultationsverfahren Länder, Kommunen sowie wirtschafts- und zivilgesellschaftliche Verbände einbeziehen.
Im Vergleich zum Basiswert 1990 soll der Energiebereich bis 2030 62 Prozent CO2 weniger ausstoßen, Gebäude minus 67 Prozent, Landwirtschaft minus 34 Prozent, Industrie minus 51 Prozent, Verkehr minus 42 Prozent. Unter „Industrie“ fallen „Verbrennung von Brennstoffen im verarbeitenden Gewerbe und Bauwirtschaft; Industrieprozesse und Produktverwendung; CO2-Transport und -Lagerung“. Wird das Ziel verfehlt, soll mit einem Sofortprogramm umgesteuert werden.
Zudem ist in dem Entwurf festgehalten, dass die Kosten nicht mehr wie bisher auf den gesamten Bundeshaushalt umgelegt werden, sondern anteilig von den jeweiligen Ministerien getragen werden müssen, sollte Deutschland seine EU-Verpflichtungen beim Klimaschutz nicht einhalten und zusätzliche CO2-Budgets von anderen Staaten kaufen müssen.
Die Daten der Treibhausgasemissionen in den Sektoren sollen zukünftig durch das Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht werden, beginnend mit dem Berichtsjahr 2020 auf Grundlage der methodischen Vorgaben der Europäischen Klimaberichterstattungsverordnung oder einer nach Artikel 26 der Europäischen Governance-Verordnung erlassenen Nachfolgeregelung. Mit den Emissionsdaten werden ab dem Berichtsjahr 2021 auch die Einhaltung, Über- oder Unterschreitungen der Jahresemissionsmengen der Sektoren sowie die jeweiligen Jahresemissionsmengen der Folgejahre nach Anrechnung von Über- oder Unterschreitungen dargestellt.
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