Die EU-Kommission bekommt Verhandlungsmandat für Freihandelsabkommen
Bis Ende des Jahres wollen die EU und Großbritannien die neuen Partnerschaftsbeziehungen beschlossen haben. Bis dahin läuft die Übergangsfrist, in der Großbritannien zwar nicht mehr offiziell Mitglied der EU ist, aber dennoch das EU-Recht Anwendung findet.
Die Zeit ist also denkbar knapp und die Positionen nicht gerade nah beieinander: Experten rechnen mit zähen Verhandlungen mit ungewissem Ausgang. Daran ändern auch die nun veröffentlichte Position der britischen Regierung und der EU-Kommission nur wenig.
Das Verhandlungsmandat EU-Kommission sieht als Priorität ein Freihandelsabkommen mit fairen Wettbewerbsbedingungen sowie gleichen Umwelt-, Sozial-, Steuer- und Subventionsstandards vor. Ohne diese Garantien wird die EU keinem Abkommen zustimmen. Zudem sollen Migrations- und Reiseregeln, Arbeits- und Sozialnormen, Verbrechens- und Terrorbekämpfung sowie das Fischereirecht in einem Abkommen geregelt werden. Die Verhandlungsposition der Briten sieht keine Harmonisierung mit EU-Richtlinien vor.
Theoretisch kann der Übergangszeitraum, der vorerst bis Ende 2020 gilt, um maximal zwei Jahre verlängert werden. Allerdings müssten sich bei Verhandlungspartner darauf vor dem 1. Juli einigen. Großbritannien Premier Minister Boris Johnson hat bereits angekündigt, dass das Vereinigte Königreich auch ohne ein Abkommen zum Ende des Jahres die Frist nicht verlängern wird. Auch die EU-Kommission rät Unternehmen, sich darauf einzustellen, dass Großbritannien zum Ende des Jahres aus dem Binnenmarkt bzw. der Zollunion ausscheidet.
Quelle: EU-Kommission