KfW-Sonderprogramm zur Unterstützung von Unternehmen in der Corona-Krise gestartet
Mit dem Start des KfW-Sonderprogramms 2020 sollen sowohl große als auch mittelständische Unternehmen dabei unterstützt werden, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Dafür stehen der KfW unbegrenzte Mittel zur Verfügung.
Mit den KfW-Krediten sollen Unternehmen unterstützt werden, die wegen den Auswirkungen der Pandemie vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Das heißt, alle Unternehmen, die bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren, können einen Kredit zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln beantragen. Das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) verspricht eine unbürokratische und schnelle Abwicklung.
Bei Krediten bis zu 3 Millionen Euro wurde die Risikoprüfung der KfW vereinfacht. Zudem erleichtert eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen die Kreditvergabe für Sparkassen und Banken. Die verbesserten Bedingungen werden durch das Temporary Framework der Europäischen Kommission zum Beihilferecht ermöglicht, das am 19. März 2020 in Kraft getreten ist.
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Quelle: BMWi