Lebensmittelbranche zählt zur systemrelevanten Infrastruktur

dti tk gemüse grün

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat bestätigt, dass alle Unternehmen entlang der Lebensmittelversorgungskette zur Kritischen Infrastruktur (KRITIS) gezählt werden. Dazu zählen auch die Vorleistungs- und Zulieferindustrie sowie die Lebensmittellogistik.

Laut BMEL umfasst dies Unternehmen:

  • der Vorleistungs- und Zuliefererindustrie (insb. Futtermittel, Maschinen, Düngung, Pflanzenschutz, Lebensmittelverpackungen)
  • der Erzeugung (Landwirtschaft und Gartenbau)
  • der Lebensmittelverarbeitung (bspw. Mühlen, Bäckereien, Molkereien, Schlachtunternehmen und Fleischereien)
  • der Lebensmittellogistik
  • des Handels (Importeure, Lebensmittelgroß- und Einzelhandel)

Unternehmen der Kritischen Infrastruktur sind von wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen und daher auch im Zuge der Corona-Krise notwendig, um die Versorgungssicherheit der Bevölkerung sicherzustellen. Um die Arbeit in den Unternehmen aufrechtzuerhalten, können Mitarbeiter Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder haben und behördlich angeordnete Maßnahmen unter Berücksichtigung des notwendigen Gesundheitsschutzes die Produktion weiter ermöglichen.

Quelle: BMEL