Bund erweitert Möglichkeiten für Exportkreditgarantien als Reaktion auf Corona-Pandemie
Im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium hat das Bundeswirtschaftsministerium beschlossen, dass ab sofort Exportgeschäft zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen mit staatlichen Exportgarantieren abgesichert werden können.
Der Beschluss gilt für kurzfristige Zahlungsbedingungen bis zu 24 Monaten auch innerhalb der EU in bestimme OECD-Länder, um insbesondere mögliche Engpässe im privaten Exportkreditversicherungsmarkt aufgefangen werden.
Ermöglicht wird dies durch einen Beschluss der Europäischen Kommission vom 27.03.2020, die Bestimmungen der sogenannten Kurzfristmitteilung zu ändern. Damit wird die Liste der marktfähigen Risiken, also der Länder, für die normalerweise keine Absicherung durch staatliche Exportkreditgarantien zulässig ist, vorübergehend gestrichen.
Begünstigte Länder sind neben der EU auch Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA und das Vereinigte Königreich. Die erweiterten Deckungsmöglichkeiten sind zunächst bis zum 31.12.2020 befristet.
Quelle: BMWi