KfW-Schnellkreditprogramm für mittelständische Unternehmen angelaufen
Ab sofort können mittelständische Unternehmen Schnellkredite bei der KfW oder den Hausbanken beantragen. Die Maßnahmen sind Teil des Corona-Schutzschirms der Bundesregierung.
Unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017-2019 oder - sofern es bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist – im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt hat, soll ein „Schnellkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:
- Der Kredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
- Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 25 Prozent des Gesamtumsatzes im Jahr 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
- Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
- Auf Wunsch bis zu 2 tilgungsfreie Jahre zu Beginn, um die kurzfristige Belastung zu senken.
- Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
- Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Eine Besicherung ist nicht vorgesehen. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
Quelle: BMWi