Hilfsmaßnahmen für die Gastronomie beschlossen
Die Große Koalition hat sich auf weitere Hilfsmaßnahmen für die Gastronomie geeinigt. Im Zuge dessen soll der Mehrwertsteuersatz ab Juli 2020 gesenkt werden. Weiterhin ist unklar, wann und wie gastronomische Betriebe wieder öffnen dürfen.
Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird laut Beschluss ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent gesenkt. Zurzeit fallen für Speisen, die im Restaurant verzehrt werden, noch 19 Prozent Mehrwertsteuer an.
Zudem wird das Kurzarbeitergeld gestaffelt angehoben. Für diejenigen, die es für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, soll es ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent steigen. Haushalte mit Kindern erhalten 77 Prozent beziehungsweise 87 Prozent. Ab Mai werden zudem die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Arbeitnehmer in Kurzarbeit erweitert.
Für die Bezieher von ALG 1, deren Anspruch zwischen dem 01. Mai und dem 31. Dezember enden würde, wird dieser um drei Monate verlängert.
Quelle: tagesschau.de