dti lädt zum Webinar „Corona im Betrieb – was tun?“

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Direkt zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Das Webinar behandelt rechtliche Hinweise zum Infektionsschutzgesetz für Lebensmittelunternehmen: Welche Befugnisse ergeben sich für Behörden aus dem Infektionsschutzgesetz? Welche Maßnahmen können Unternehmen ergreifen? Wie können Unternehmen behördlichen Maßnahmen vorbeugen? Mit diesen Fragen sehen sich viele Unternehmen in der Corona-Pandemie konfrontiert. Das dti lädt daher zum Webinar „Corona im Betrieb – was tun? Sofortmaßnahmen für Lebensmittelunternehmen“ am 09. Juni 2020 um 16 Uhr.

In dem Webinar gibt Ihnen Dr. Carsten Oelrichs, Partner des dti-Mitglieds Sozietät ZENK Rechtsanwälte Hamburg und Vorsitzender des Rechtsausschusses des Lebensmittelverbandes Deutschland, Hinweise zum Umgang mit Infektionen und Verdachtsfällen in Unternehmen nach dem Infektionsschutzgesetz. Das Webinar bietet Unterstützung bei der Kommunikation mit den zuständigen Gesundheitsbehörden und in einem Exkurs werden die Aussichten auf Entschädigung bei staatlich angeordneten Betriebsschließungen behandelt.

Unter diesem Link können Sie sich für das Webinar anmelden: http://www.tiefkuehlkost.de/vf?h=RjnLcAh

Für Mitglieder des dti ist die Teilnahme kostenlos. Nicht-Mitgliedern berechnen wir eine Teilnahmegebühr von 50 Euro zzgl. MwSt.

Dauer: 90 Minuten

Die Einwahldaten für das Webinar erhalten Sie vorab per E-Mail.