Neuregelung der amtlichen Lebensmittelüberwachung beschlossen

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Das Bundeskabinett hat eine vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgelegte Neuregelung der Lebensmittelüberwachung beschlossen. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb) soll die Lebensmittelüberwachung der Länder vereinheitlichen und ihre Wirksamkeit optimieren.

Die Neuregelung des AVV RÜb sieht eine Aktualisierung der Regelkontrollfrequenzen für Lebensmittelbetriebe vor, um den EU-rechtlichen Grundsatz der risikoorientierten Lebensmittelüberwachung bundeseinheitlich zu stärken und nicht angemessene Kontrollen zugunsten von anlassbezogenen Kontrolle zu erhöhen. Die wesentlichen Punkte der Neuregelung:

  • Gleichbleibende Kontrolldichte insgesamt, mit stärkerer Ausrichtung der Kontrollen auf neuralgische Punkte.
  • Erhöhung der anlassbezogenen Kontrollen in Lebensmittelbetrieben, von denen ein höheres Risiko ausgeht.
  • Beibehaltung einer angemessenen Anzahl von Kontrollen in beanstandungsfreien Lebensmittelbetrieben.
  • Ein Lebensmittelbetrieb kann und soll nach wie vor arbeitstäglich kontrolliert werden, wenn die zuständige Behörde dafür Anlass sieht.

Der Bundesrat muss der Novellierung noch zustimmen.

Quelle: BMEL