Neuregelung der amtlichen Lebensmittelüberwachung beschlossen
Das Bundeskabinett hat eine vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgelegte Neuregelung der Lebensmittelüberwachung beschlossen. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb) soll die Lebensmittelüberwachung der Länder vereinheitlichen und ihre Wirksamkeit optimieren.
Die Neuregelung des AVV RÜb sieht eine Aktualisierung der Regelkontrollfrequenzen für Lebensmittelbetriebe vor, um den EU-rechtlichen Grundsatz der risikoorientierten Lebensmittelüberwachung bundeseinheitlich zu stärken und nicht angemessene Kontrollen zugunsten von anlassbezogenen Kontrolle zu erhöhen. Die wesentlichen Punkte der Neuregelung:
- Gleichbleibende Kontrolldichte insgesamt, mit stärkerer Ausrichtung der Kontrollen auf neuralgische Punkte.
- Erhöhung der anlassbezogenen Kontrollen in Lebensmittelbetrieben, von denen ein höheres Risiko ausgeht.
- Beibehaltung einer angemessenen Anzahl von Kontrollen in beanstandungsfreien Lebensmittelbetrieben.
- Ein Lebensmittelbetrieb kann und soll nach wie vor arbeitstäglich kontrolliert werden, wenn die zuständige Behörde dafür Anlass sieht.
Der Bundesrat muss der Novellierung noch zustimmen.
Quelle: BMEL