Gastronomie im Lockdown: Speisen zur Mitnahme können problemlos in Kundenbehältnisse gefüllt werden
Gastronomen dürfen ihre Speisen nur noch im Take-Away anbieten. Um unnötigen Verpackungsmüll zu reduzieren, können Kunden eigene Behältnisse nutzen. Was dabei beachtet werden sollte, hat der Lebensmittelverband Deutschland zusammengefasst.
Der erneute Quasi-Lockdown ab dem 2. November setzt viele Gastronomen wirtschaftlich stark unter Druck. Außer-Haus-Angebote sind eine wichtige Möglichkeit, die Verluste in der Covid-19-Pandemie zu reduzieren. Um unnötigen Verpackungsmüll zu vermeiden, möchten viele Kunden gern eigenes Geschirr oder Transportbehältnisse verwenden. Doch manche Gastronomen sind unsicher, ob dies zulässig ist. Grundsätzlich ist die Mitnahme in eigenen Behältnissen zulässig und möglich, wenn ein paar zusätzliche Regeln der Lebensmittelhygiene beachtet werden. So sollte zum Beispiel auf die Vermeidung von Kreuzkontamination geachtet werden.
Rechtlich trägt der Gastronom keine Verantwortung, wenn das Kundengeschirr ungeeignet ist oder zum Beispiel ungewünschte Stoffe abgibt.
Die wichtigsten Regeln, die ein Gastronom kennen und beachten muss, wenn er seine Speisen in Kundenbehältnisse abfüllt, hat der Lebensmittelverband in einem Merkblatt hier zusammengefasst.
Quelle: Lebensmittelverband