dti digital zur Umsetzung der europäischen UTP-Richtlinie mit reger Beteiligung


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Am 24.3. veranstaltete das dti in seiner beliebten Reihe dti digital eine weitere Online-Veranstaltung zu den rechtlichen Verpflichtungen, die mit der neuen UTP-Rechtlinie für Lebensmittelhersteller entstehen.

Den rund 40 Teilnehmenden erläuterte unser Experte, Rechtsanwalt Jan Dietze vom dti -Mitglied ZENK Rechtsanwälte, worauf sich die Lebensmittelhersteller einstellen müssen, die aufgrund ihrer Position in der Lebensmittelkette sowohl als Lieferant als auch Käufer von den neuen Regelungen betroffen sein werden. Mit der Umsetzung der europäischen UTP-Richtlinie soll ein neuer Ansatz zum Ausgleich von divergierender Marktmacht gefunden werden, unfaire Handelspraktiken sollen entweder ganz verboten („schwarze Liste“) oder nur noch nach Absprache („graue Liste“) erlaubt sein. Ob die Richtlinie tatsächlich zu einer Begrenzung der Marktmacht des LEH sorgen wird, sahen die Teilnehmenden der Online-Veranstaltung allerdings eher kritisch. Auch die praktische Umsetzung der in der Richtlinie festgeschriebenen staatlichen Eingriffsmöglichkeiten beinhaltet nach der Einschätzung von Jan Dietze noch einige Herausforderungen.

Wichtig für die Lebensmittelhersteller ist nun vor allem, sich sowohl auf der Einkaufs- als auch Verkaufsseite auf die Regelungen vorzubereiten. Mitarbeiter:innen müssen geschult werden, empfahl Jan Dietze und bestehende Vertragswerke müssen auf ihre Compliance mit den neuen rechtlichen Anforderungen überprüft werden.

Fristgerecht müsste die EU-Richtlinie gegen "unfaire Handelspraktiken in der Lebensmittellieferkette" eigentlich bis zum 1. Mai in deutsches Recht umgesetzt werden, der genaue Zeitplan ist aber noch unklar, da sich die Koalitionspartner noch nicht abschließend einigen konnten. Eine Einigung im Sommer 2021 wird erwartet.