Tiefkühllexikon
Kennzeichnung
Beschreibung:
Die lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften schreiben unter anderem folgende Angaben auf der Verpackung für industriell hergestellte Tiefkühlprodukte vor:
- die Verkehrsbezeichnung (z.B. Schwarzwälder Kirschtorte, Fischstäbchen),
- den Namen und die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers,
- das Verzeichnis der Zutaten,
- das Mindesthaltbarkeitsdatum,
- die Füllmenge,
- die Worte „tiefgefroren", „tiefgekühlt", „gefrostet" oder „Tiefkühlkost",
- den Zeitraum der Lagerung und die notwendige Lagertemperatur,
- die Worte „Nach dem Auftauen nicht wieder einfrieren" oder einen gleichsinnigen Hinweis,
- eine Angabe zur Festellung der Charge.