Tiefkühllexikon
Mindesthaltbarkeitsdatum
Beschreibung:
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist weder das letzte Verkaufsdatum noch das Verfallsdatum. Es ist vielmehr der Zeitpunkt, bis zu dem ein Lebensmittel mindestens seine gute Qualität behält. Deshalb wird empfohlen, Produkte innerhalb ihrer Mindeshaltbarkeit zu verwenden.
Lebensmittelhersteller sind gesetzlich verpflichtet, ein Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Verpackung anzubringen. Jedes lebensmittelproduzierende Unternehmen gibt damit gut sichtbar an, bis wann es die gleichbleibende Qualität seines Produktes zum Zeitpunkt des Verpackens garantieren kann. Der zur Kennzeichnung verpflichtete Hersteller legt eigenverantwortlich das MHD fest. Er muss sich aufgrund seiner allgemeinen langjährigen Erfahrungen oder aufgrund von Lagerversuchen sorgfältig über die voraussichtliche Haltbarkeit der Produkte vergewissern!
Für den Verbraucher gilt das MHD – das gleichzeitig auch ein Qualitätsversprechen der Hersteller ist – als eine der wichtigsten Orientierungshilfen um erkennen zu können, bis zu welchem Datum er ein bestimmtes Produkt mindestens bedenkenlos verzehren kann.
Für Tiefkühlprodukte ist die MHD-Angabe in „Monat/Jahr“ gesetzlich vorgeschrieben. Bei tiefgefrorenen Fischen muss laut Lebensmittel-Informations-Verordnung auch das Einfrierdatum auf der Verpackung angebracht sein.
Tiefgekühlte Lebensmittel, die innerhalb des MHDs nicht verbraucht werden, sind auch danach noch durchaus von guter Qualität. Voraussetzung dafür sind unter anderem eine optimale Lagerung und eine unbeschädigte Verpackung. Die Tiefkühlhersteller haben i.d.R. eine Reservelagerzeit vorgesehen. Wie lang diese ist, hängt unter anderem auch von der Art und Zusammensetzung der Lebensmittel ab.
Allgemein gilt: Magere Produkte können in der Regel länger bevorratet werden als fetthaltige und rohe Lebensmittel länger als gegarte. Die Produkte sollten aber nach Ablauf des Mindeshaltbarkeitsdatums zuerst verbraucht werden.